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proofread.law prüft jedes Zitat in Ihrer Rechtsschrift gegen 1,19 Millionen Schweizer Entscheide: Fundstelle, Erwägung, Datum, und ob das Bundesgericht seine Praxis seither geändert hat. Und zu jedem Artikel eines Bundesgesetzes zeigt es die Leitentscheide, die das Bundesgericht mit ihm zitiert.
Die Rechtsschrift wird im Arbeitsspeicher verarbeitet und danach verworfen. Gespeichert wird nur, was Sie selbst speichern. Datenschutz und Sicherheit
BGE, ATF und DTF mit Band, Teil, Seite und Erwägung; Urteile des Bundesgerichts nach Verfahrensnummer; dazu Bundesverwaltungsgericht, Bundesstrafgericht, Bundespatentgericht und die Gerichte aller 26 Kantone. Eine Seite, die es nicht gibt, ein falscher Teil oder ein abweichendes Datum werden markiert, mit dem, was das Register an dieser Stelle hält.
Hat ein späterer Leitentscheid die Praxis geändert oder präzisiert, steht das beim Zitat, mit dem Satz, in dem das Gericht es sagt. Ein Entscheid ohne Hinweis ist kein Beleg dafür, dass seine Praxis weiter gilt: Wir lesen die späteren BGE, nicht jedes Urteil.
Auf Wunsch liest proofread.law die zitierte Erwägung und sagt, ob sie die Aussage Ihres Satzes trägt, und zeigt die Stelle. Das ist eine Liste zum Nachlesen, kein Urteil. Gemessen an Zitaten, mit denen das Bundesgericht selbst arbeitet: 73,2 % der zutreffenden Zitate bestätigt, 2,2 % der unzutreffenden fälschlich als Beleg markiert (Modell jev 1.14, Oktober 2026).
Geben Sie einen Artikel ein, etwa Art. 41 OR, art. 337 CO oder Art. 9 BV, und Sie erhalten die Leitentscheide, die das Bundesgericht mit ihm zitiert, mit der Regeste oder Erwägung, die ihn nennt. Entscheide finden
Eingefügte Rechtsschriften werden nicht gespeichert. Der Server steht in Deutschland (Hetzner, Falkenstein). Die Standardprüfung und die Suche nach Schweizer Leitentscheiden geben keinen Text an Dritte weiter. Nur wenn Sie die Tiefenprüfung wählen, gehen der Satz vor jedem Zitat und Passagen des zitierten, öffentlichen Entscheids an das Sprachmodell (über OpenRouter, USA). Für Texte unter Berufsgeheimnis empfehlen wir die Standardprüfung oder einen anonymisierten Text. Eine eigene Instanz in der Schweiz richten wir auf Anfrage ein. Alles zu Datenflüssen, Auftragsbearbeitern und nDSG
| Gericht | im Register | Anteil am Live-Index von entscheidsuche.ch |
|---|---|---|
| Bundesgericht, publizierte Leitentscheide (BGE) | 50'503 seit 1875 | 100,00 % |
| Bundesgericht, Urteile nach Verfahrensnummer | 216'503 seit 2000 | 99,95 % |
| Bundesverwaltungsgericht | 109'109 | 99,14 % |
| Bundesstrafgericht | 12'093 | 97,70 % |
| Bundespatentgericht | 204 | 96,54 % |
| Gerichte aller 26 Kantone | im Register enthalten | so weit die Kantone publizieren |
Unpublizierte Urteile des Bundesgerichts vor 2000 sind nicht enthalten, so wie das Gericht selbst sie nicht veröffentlicht. Kantonale Entscheide fehlen, wo ein Kanton sie nicht publiziert. Ein Zitat, das das Register nicht prüfen kann, erscheint als «nicht überprüfbar», nie als Fehler. Abdeckung und Fehlerquoten
Drei Monate Firm kostenlos, ohne Kreditkarte, für bis zu fünf Personen Ihrer Kanzlei: unbegrenzte Prüfungen, Tiefenprüfung, Leitentscheide finden, gespeicherte Rechtsschriften, die annotierte Word-Datei und API-Schlüssel. Den Code erhalten Sie auf Anfrage an hello@proofread.law. Danach Solo CHF 29 oder Firm CHF 99 pro Monat, in der Schweiz in Franken abgerechnet; Firmenlizenzen mit Rechnung und Vertrag auf Anfrage. Preise
Nein. Der Text wird im Arbeitsspeicher geprüft und nach dem Bericht verworfen. Wir behalten nur Zahlen zum Ergebnis, nie den Text, die Namen der Entscheide oder die Fundstellen. Speichern Sie eine Rechtsschrift selbst in Ihrem Konto, liegt sie dort verschlüsselt, bis Sie sie löschen.
Nein. Es prüft, ob die Zitate einer Rechtsschrift auf die öffentlich publizierten Entscheide passen, und zeigt Leitentscheide zu einem Artikel. Kommentare, Lehre und unpublizierte Entscheide enthält es nicht.
Rechtsschriften auf Deutsch, Französisch und Italienisch. Der Bericht erscheint in der Sprache der Rechtsschrift.
Das Register hat nichts, woran sich das Zitat prüfen lässt, etwa ein Entscheid, der noch nicht publiziert ist. Das ist kein Hinweis auf einen Fehler.